Der BSS setzt ein klares Zeichen gegen (sexuelle) Gewalt.
Zum 1. Mai 2010 hat der Gesetzgeber im Bundeszentralregistergesetz (BZRG) in §§ 30a und 31 die Grundlage für das sogenannte erweiterte Führungszeugnis geschaffen, das für Personen erteilt werden kann, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind.
Im Sinne einer Selbstverpflichtung und als ein Baustein zum Schutz gegen (sexuelle) Gewalt haben alle unsere Übungsleiter und Übungsleiterinnen ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis ohne Einträge beim Verein hinterlegt.
Die Thematisierung (sexueller) Gewalt als Machtmissbrauch ist eine notwenige gesellschaftliche Aufgabe, der sich auch unsere ehrenamtlichen Tätigen stellen. Potentielle Täter können dadurch abgeschreckt werden.
Die Vorlage des (erweiterten) Führungszeugnisses erweist sich sowohl für Ehrenamtliche als auch für die Aktivitäten des BSS e.V. als weiteres Qualitätskriterium.